Schulpartner

Partnerschaft in der Schule

 

Vertretungsformen

Die Schulpartnerschaft kennzeichnet das Dreiecksverhältnis Eltern - Schüler – Lehrer, in dessen Mitte das Kind steht. Dem Recht und der Pflicht der Eltern, für das geistige, leibliche und seelische Wohl ihres Kinder zu sorgen, steht die Schulpflicht, ein staatlicher Eingriff in dieses Recht gegenüber. Erfolgreiche Erziehungsarbeit braucht ein Zusammenwirken, daher finden sich beratende und beschließende Mitwirkungsrechte im Schulunterrichtsgesetz.

Dort, wo es um die Interessen mehrerer Schüler und Eltern geht und eine Koordination der Willensbildung erforderlich ist, sieht das Gesetz für Volksschulen verschiedene Vertretungsformen vor:
• das Klassenforum
• das Schulforum
• den Elternverein

Klassenforum

Das Klassenforum setzt sich aus Klassenlehrerin (=Vorsitz) sowie allen Eltern und Erziehungsberechtigten der Klasse zusammen. Es hat über bestimmte Angelegenheiten zu beraten und zu ent-scheiden, welche die jeweilige Klasse betreffen. Im Klassenforum werden die Klassenelternvertreter/innen (KEV), die Interessenvertretung der Eltern der Klasse gewählt. Es wird in der Regel am Beginn des Schuljahres von der Klassenlehrerin einberufen.

Schulforum

Das Schulforum besteht aus Direktorin (=Vorsitz), sowie allen Klassenlehrer/innen und aus allen Klassenelternvertreter/innen (KEVs).
Es wird von der Direktorin einberufen und befasst sich mit Angelegenheiten, die mehrere Klassen oder die ganze Schule betreffen.
Sowohl Klassen- wie auch Schulforum sind schulbehördliche Einrichtungen.

Elternverein

Der Elternverein vertritt die Interessen der Eltern und hilft, den Schulalltag für Lehrerinnen und Kinder positiv zu gestalten. Nach außen hin vertritt der Elternverein die gemeinsamen Interessen der Eltern zum Wohl unserer Kinder gegenüber der Schule und anderen Einrichtungen. Er ist die älteste Form der Mitbestimmung von Eltern und übt seine Tätigkeit im Gegensatz zu den beiden anderen Vertretungsformen (Klassen-/Schulforum) als einziger die Elternvertretung weisungsfrei auf privatrechtlicher Basis aus. In ihm können die Eltern ohne direkte Einflussnahme der Klassen-lehrerinnen bzw. Direktorin am Schulgeschehen verantwortlich mitwirken.

 

Quelle: Schulhandbuch des Katholischen Familienverbandes